Präqualifizierung: PQ-VOB und AVPQ einfach erklärt
Stand: 25.10.2026 · Lesezeit 9 Minuten
Präqualifizierung (PQ) ist eine auftragsunabhängige Vorabprüfung Ihrer Eignungsnachweise. Bauunternehmen lassen sich dafür bei einer PQ-Stelle prüfen und werden in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB eingetragen, Liefer- und Dienstleister bei den IHKs in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Statt Einzelnachweise beizulegen, nennen Sie im Angebot Ihre Registriernummer bzw. Ihr Zertifikat.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Vergabeunterlagen.
Was bedeutet Präqualifizierung?
Bei fast jeder öffentlichen Ausschreibung müssen Unternehmen ihre Eignung belegen: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen. Dazu gehören Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Umsatzangaben und Referenzen. Wer regelmäßig bietet, stellt diese Unterlagen immer wieder neu zusammen.
Die Präqualifizierung löst dieses Problem: Eine unabhängige Stelle prüft die Nachweise einmal vorab und hält sie aktuell. Die Vergabestelle sieht im Verzeichnis, dass die Eignung belegt ist. Das spart Aufwand auf beiden Seiten und senkt das Risiko, wegen einer fehlenden oder abgelaufenen Bescheinigung ausgeschlossen zu werden.
Nicht verwechseln: Im Gesundheitswesen gibt es eine eigene Präqualifizierung für Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 126 SGB V. Sie hat mit der vergaberechtlichen Präqualifizierung nichts zu tun. Dieser Ratgeber behandelt nur die Präqualifizierung für öffentliche Aufträge.
Rechtsgrundlagen
- § 122 Abs. 3 GWB: Der Eignungsnachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Seit 1. Juli 2026 soll der Nachweis zudem grundsätzlich durch Eigenerklärungen erfolgen.
- § 48 Abs. 8 VgV: Eintragungen in amtliche Verzeichnisse begründen eine Vermutung der Eignung; die dort hinterlegten Unterlagen werden nur in begründeten Fällen angezweifelt. Die IHKs dürfen ein solches Verzeichnis führen.
- § 35 Abs. 6 UVgO: Die Eignungsvermutung bei Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gilt auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.
- § 6b VOB/A: Bauunternehmen können ihre Eignung durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis nachweisen. Nach der PQ-Leitlinie berücksichtigen öffentliche Auftraggeber die Präqualifikation sowohl unterhalb als auch oberhalb der EU-Schwellenwerte.
PQ-VOB für Bauunternehmen
Das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB führt der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. mit Sitz in Bonn. Die Regeln stehen in der Leitlinie des Bundesbauministeriums vom 13. Mai 2022 (BAnz AT 20.06.2022 B5). Getragen wird das System von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie den Verbänden der Bauwirtschaft. Präqualifizieren lassen können sich Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes aus dem In- und Ausland – nicht aber Liefer- und Dienstleister oder Freiberufler.
- PQ-Stelle wählen: Die Prüfung übernehmen private PQ-Stellen mit Konzession des Vereins, derzeit unter anderem DQB, DVGW CERT, Zertifizierung Bau und VMC Präqualifikation. Die Liste steht auf pq-verein.de.
- Leistungsbereiche festlegen: Präqualifiziert wird je Leistungsbereich, angelehnt an die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB Teil C). Unterschieden werden Einzelleistungen im eigenen Betrieb und Komplettleistungen mit eigenem Führungspersonal.
- Unterlagen einreichen: Eigenerklärungen, Bescheinigungen, Umsatzbestätigung und mindestens drei Referenzen je Leistungsbereich.
- Prüfung und Eintragung: Nach positiver Prüfung erscheint das Unternehmen mit Registriernummer und Leistungsbereichen im Verzeichnis.
- Aktuell halten: Die PQ-Stelle erinnert spätestens 20 Kalendertage vor Ablauf eines Nachweises an die Aktualisierung.
Präqualifizierte Unternehmen verpflichten sich außerdem, nur Nachunternehmer einzusetzen, die selbst präqualifiziert sind oder die Kriterien per Einzelnachweis belegen, und den Nachunternehmereinsatz dem Auftraggeber mitzuteilen.
Welche Nachweise die PQ-VOB abdeckt
| Anforderung | Nachweis | Aktualisierung |
|---|---|---|
| Kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation | Eigenerklärung | alle 13 Monate |
| Keine schwere Verfehlung, keine Eintragung im Gewerbezentralregister oder Landeskorruptionsregister | Eigenerklärung | alle 13 Monate |
| Keine Eintragung im Wettbewerbsregister | Elektronische Abfrage durch die PQ-Stelle | alle 6 Monate |
| Steuern und Abgaben gezahlt | Eigenerklärung und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG | alle 13 Monate bzw. nach Gültigkeit |
| Sozialversicherungsbeiträge und Sozialkassen | Eigenerklärung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, ggf. SOKA-BAU | alle 13 Monate bzw. nach Gültigkeit |
| Berufsgenossenschaft | Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Lohnsummen | alle 13 Monate bzw. nach Gültigkeit |
| Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder Handwerksrolle | Anmeldung bzw. Registerauszug | bei Änderung |
| Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre | Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater | alle 13 Monate |
| Referenzen der letzten fünf Kalenderjahre | Mindestens drei je Leistungsbereich | wenn eine Referenz älter als fünf Jahre wird |
| Beschäftigte der letzten drei Jahre | Eigenerklärung | einmal je Kalenderjahr |
Nicht abgedeckt sind auftragsspezifische Anforderungen, etwa besondere Referenzen, Zertifikate (zum Beispiel nach DIN EN ISO 9001), Fachkundenachweise für spezielle Arbeiten oder Erklärungen nach Landestariftreuegesetzen. Diese müssen Sie weiterhin mit dem Angebot einreichen, wenn sie gefordert sind.
Kosten und Gültigkeit
PQ-VOB: Einheitliche Gebühren gibt es nicht; jede PQ-Stelle legt ihre Preise selbst fest. Ein Beispiel: Die Gebührenordnung der Zertifizierung Bau GmbH (Preisstand 04/2023) sieht für die Erst-Präqualifizierung einen Grundbeitrag von 360 € und 60 € für den ersten Leistungsbereich vor, der zweite bis fünfte Leistungsbereich ist enthalten. Für die Aufrechterhaltung fällt jährlich eine Gebühr in gleicher Höhe an (jeweils netto). Aktuelle Preise sollten Sie bei mehreren PQ-Stellen vergleichen.
Eine feste Laufzeit hat die PQ-VOB nicht: Gültig ist die Präqualifikation, solange der tagesaktuelle Eintrag im Verzeichnis besteht. Läuft ein Nachweis ab und wird nicht rechtzeitig erneuert, wird das Unternehmen gestrichen – nach Nachreichung aber wieder eingetragen.
AVPQ: Präqualifizierung und Eintragung gelten jeweils ein Jahr. Bei der IHK Rhein-Neckar kostet die Präqualifizierung 160 € pro Jahr und die Aufnahme in das Verzeichnis 63,03 € pro Jahr, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Andere IHKs können abweichende Gebühren haben.
AVPQ für Liefer- und Dienstleistungen
Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (früher oft PQ-VOL genannt) führen die Industrie- und Handelskammern als hoheitliche Aufgabe nach § 48 Abs. 8 VgV; betrieben wird es über die DIHK unter amtliches-verzeichnis.ihk.de. Eintragen lassen können sich IHK-Mitglieder, Handwerksbetriebe und Freiberufler, die Liefer- oder Dienstleistungen anbieten. Bauleistungen sind ausgeschlossen, weil es dafür die PQ-VOB gibt.
- Online-Antrag auf amtliches-verzeichnis.ihk.de ausfüllen.
- Mantelbogen ausdrucken und mit den Unterlagen nach der „Matrix der Eignungsnachweise AVPQ“ an die zuständige Eintragungsstelle schicken.
- Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung; das Zertifikat kommt per Post und elektronisch.
Im öffentlichen Teil des Verzeichnisses stehen nur Grunddaten. Die einzelnen Nachweise sehen Vergabestellen mit den Zugangsdaten, die Sie ihnen mitteilen. Laut DIHK ist die Eignungsvermutung von allen öffentlichen Auftraggebern anzuerkennen. Ein Nebeneffekt: Nach § 28e SGB IV können sich Generalunternehmer von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge ihrer Nachunternehmer befreien, wenn diese im Verzeichnis eingetragen sind.
PQ-VOB und AVPQ im Vergleich
| Merkmal | PQ-VOB | AVPQ |
|---|---|---|
| Für wen | Bauunternehmen (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) | Liefer- und Dienstleister, Handwerk, Freiberufler |
| Träger | Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. | Industrie- und Handelskammern, DIHK |
| Prüfende Stelle | Private PQ-Stellen mit Konzession | IHKs bzw. Auftragsberatungsstellen |
| Grundlage | Leitlinie des Bundesbauministeriums, § 6b VOB/A | § 48 Abs. 8 VgV, § 35 Abs. 6 UVgO |
| Nachweis im Angebot | Registriernummer im PQ-Verzeichnis | Zertifikat bzw. Zertifikatsnummer |
| Gültigkeit | Solange alle Nachweise aktuell sind | Ein Jahr, dann Verlängerung |
| Kosten | Nach Gebührenordnung der PQ-Stelle | Nach Gebührenordnung der IHK |
Unterschied zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein standardisiertes Formular, mit dem Sie bei EU-weiten Verfahren vorläufig erklären, dass Sie geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen (§ 48 Abs. 3, § 50 VgV). Sie ist eine Selbstauskunft: Die Nachweise müssen Sie auf Anforderung trotzdem vorlegen – in der Regel, wenn Sie in die engere Wahl kommen.
Die Präqualifizierung ist dagegen eine bereits geprüfte Eignung. Die PQ-Leitlinie bringt es auf den Punkt: Mit der Eintragung im Verzeichnis ist der Nachweis schon erbracht, mit einer Eigenerklärung noch nicht. Beides lässt sich kombinieren – in der EEE können Sie angeben, dass Sie in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind. Auch seit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, das Eigenerklärungen zur Regel macht, bleibt die PQ nützlich: Wenn die Vergabestelle von aussichtsreichen Bietern Nachweise nachfordert, verweisen Sie einfach auf den Eintrag.
Lohnt sich die Präqualifizierung?
Ob sich die Gebühren rechnen, hängt davon ab, wie oft Sie bieten. Als Faustregel lohnt sich eine Präqualifizierung vor allem für Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
- Weniger Aufwand pro Angebot: Keine wiederholte Beschaffung von Bescheinigungen, weniger Formfehler.
- Bessere Chancen bei Einladungen: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Direktaufträgen muss die Vergabestelle die Eignung vorab einschätzen – ein Eintrag erleichtert ihr das.
- Nachunternehmer: Generalunternehmer setzen oft präqualifizierte Nachunternehmer voraus.
- Grenzen: Auftragsspezifische Nachweise und Referenzen bleiben nötig. In Bietergemeinschaften gilt die Präqualifikation nur für das jeweils eingetragene Mitglied.
Häufige Fragen
Was kostet eine Präqualifizierung?
Bei der PQ-VOB legt jede PQ-Stelle ihre Gebühren selbst fest; bei der Zertifizierung Bau GmbH etwa lagen Erst-Präqualifizierung und Jahresgebühr nach Gebührenordnung (Preisstand 04/2023) bei je 420 € netto für bis zu fünf Leistungsbereiche. Beim AVPQ verlangt zum Beispiel die IHK Rhein-Neckar 160 € pro Jahr für die Präqualifizierung und 63,03 € pro Jahr für die Eintragung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Wie lange ist eine Präqualifizierung gültig?
Die PQ-VOB gilt, solange der Eintrag im Amtlichen Verzeichnis PQ-VOB besteht; dafür müssen die Nachweise laufend aktualisiert werden, die meisten alle 13 Monate. Die AVPQ-Präqualifizierung und -Eintragung gelten jeweils ein Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen PQ-VOB und AVPQ?
PQ-VOB ist das Verzeichnis für Bauunternehmen, geführt vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen. Das AVPQ der IHKs richtet sich an Unternehmen, die Liefer- oder Dienstleistungen anbieten. Bauleistungen können im AVPQ nicht eingetragen werden.
Muss die Vergabestelle die Präqualifizierung anerkennen?
Eine Eintragung in ein amtliches Verzeichnis begründet eine Eignungsvermutung (§ 48 Abs. 8 VgV, § 35 Abs. 6 UVgO); die Vergabestelle darf sie nur in begründeten Fällen anzweifeln. Auftragsspezifische Nachweise kann sie zusätzlich verlangen.
Ersetzt die Präqualifizierung die EEE?
Nicht vollständig. Die EEE ist das Formular für die vorläufige Eigenerklärung in EU-Verfahren. Präqualifizierte Unternehmen können darin auf ihren Verzeichniseintrag verweisen und müssen die dort hinterlegten Nachweise nicht erneut vorlegen.
Quellen
- Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis)
- Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen (BAnz AT 20.06.2022 B5)
- DIHK: Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
- IHK Rhein-Neckar: Präqualifizierung und Amtliches Verzeichnis (AVPQ)
- § 48 VgV – Beleg der Eignung (gesetze-im-internet.de)
- Zertifizierung Bau GmbH: Gebührenordnung PQ-VOB (Preisstand 04/2023)