Ausschreibungen für Bildungs- und Schulungsleistungen

174 offene Ausschreibungen, Stand 25.10.2026.

Bildungs- und Schulungsleistungen vergeben die Bundesagentur für Arbeit über ihre Regionalen Einkaufszentren, Bundes- und Landesbehörden für die Fortbildung ihrer Beschäftigten, Kommunen und kommunale Unternehmen, Hochschulen und Schulträger. Typisch sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsbezogene Sprachkurse, IT- und Softwareschulungen, Führungskräfteentwicklung und Coaching, E-Learning-Inhalte sowie Erste-Hilfe- und Sicherheitsschulungen. Arbeitsmarktmaßnahmen werden häufig mit festgelegten Teilnehmerplätzen, Laufzeiten und Standorten ausgeschrieben.

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Öffentliche Aufträge: Bildung und Schulung

Bildungsleistungen gehören zu den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen nach § 130 GWB: Europaweit ausgeschrieben werden muss erst ab einem besonderen Schwellenwert von 750.000 Euro, und Auftraggeber können das Verfahren freier wählen. Unterhalb davon gelten § 49 UVgO bzw. das Landesrecht mit Erleichterungen. Für Maßnahmen der Arbeitsförderung benötigen Träger eine Zulassung nach der AZAV (§ 176 SGB III). Gewertet werden meist Konzept, Qualifikation des Lehrpersonals und Preis.

Aktive Auftraggeber

  • Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Bayern (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) (Nürnberg) – 6 offen
  • Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) (Nürnberg) – 6 offen
  • Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest (Frankfurt/Main) – 5 offen
  • Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest (Frankfurt/Main) – 5 offen
  • Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost – 4 offen
  • Große Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Tel.: +49 9431450, Fax: +49 943145145, E-Mail: vergabe-hochbau@schwandorf.de, Internet: www.schwandorf.de – 4 offen
  • BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW (Köln) – 3 offen
  • Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT (Berlin) – 3 offen

Nach Bundesland

Typische Aufträge

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Berufsbezogene Sprachkurse
  • IT- und Softwareschulungen für Verwaltungsbeschäftigte
  • Führungskräfteentwicklung und Coaching
  • Erstellung von E-Learning-Modulen
  • Erste-Hilfe- und Brandschutzschulungen
  • Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal

Tipps für Bieter

  • Wenn Sie Maßnahmen für die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter anbieten wollen, beantragen Sie die Trägerzulassung nach AZAV rechtzeitig vor der Ausschreibung.
  • Überzeugen Sie mit einem konkreten Konzept: Ziele, Methodik, Ablauf und Erfolgskontrolle werden in Bildungsvergaben häufig stärker gewichtet als der Preis.
  • Belegen Sie die Qualifikation der Dozierenden mit Lebensläufen und Nachweisen – ein späterer Personalwechsel bedarf oft der Zustimmung des Auftraggebers.
  • Prüfen Sie Standortvorgaben, Erreichbarkeit und Raumausstattung, wenn Präsenzmaßnahmen an bestimmten Orten verlangt werden.
  • Für mehrere regionale Lose kann eine Bietergemeinschaft mit anderen Bildungsträgern sinnvoll sein.

Wichtige CPV-Codes

  • 80000000 – Allgemeine und berufliche Bildung
  • 80400000 – Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
  • 80420000 – E-Learning
  • 80500000 – Ausbildung
  • 80511000 – Ausbildung des Personals
  • 80530000 – Berufsausbildung
  • 80533100 – Ausbildung im Umgang mit Computern
  • 80580000 – Veranstaltung von Sprachkursen

Häufige Fragen

Wo finde ich Ausschreibungen für Schulungen und Weiterbildung?

Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit, von Behörden und Kommunen erscheinen auf deren Vergabeplattformen, im Bekanntmachungsservice des Bundes und bei größeren Aufträgen im EU-Amtsblatt (TED). Diese Seite zeigt die aktuell offenen Ausschreibungen mit CPV-Codes ab 80 aus beiden Quellen.

Gelten für Bildungsleistungen besondere Vergaberegeln?

Ja. Bildungs- und Schulungsleistungen zählen zu den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen. Oberhalb des besonderen Schwellenwerts von 750.000 Euro gilt § 130 GWB mit freierer Verfahrenswahl, darunter § 49 UVgO bzw. das jeweilige Landesrecht. Mehr zu den Wertgrenzen im Ratgeber Schwellenwerte.

Brauche ich eine Zulassung nach AZAV?

Für Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III – etwa im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit oder von Jobcentern – ja: Träger müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Für andere Schulungen, etwa Fortbildungen für Behördenbeschäftigte, ist die AZAV nicht erforderlich; dort gelten die Eignungsanforderungen der jeweiligen Ausschreibung.

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