Ausschreibungen für Bauleistungen

1.664 offene Ausschreibungen, Stand 25.10.2026.

Öffentliche Bauaufträge vergeben vor allem Städte, Gemeinden und Landkreise, daneben die Bau- und Liegenschaftsverwaltungen der Länder, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Autobahn GmbH des Bundes, Hochschulen, Klinikträger und kommunale Wohnungsunternehmen. Ausgeschrieben werden Neubauten und Sanierungen von Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden und Sporthallen ebenso wie Straßen-, Kanal- und Leitungsbau und einzelne Gewerke vom Rohbau bis zur Haustechnik.

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Öffentliche Aufträge: Bauleistungen

Rechtsgrundlage ist die VOB/A: Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt Abschnitt 1 mit Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung sowie Freihändiger Vergabe, oberhalb Abschnitt 2 (VOB/A EU) zusammen mit dem GWB. Vertragsgrundlage ist in aller Regel die VOB/B, die technischen Anforderungen stehen in den ATV der VOB/C. Bauleistungen werden grundsätzlich in Fach- und Teillosen vergeben. Viele Länder haben eigene Tariftreue- und Vergabegesetze, für Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab 50.000 Euro gilt seit 2026 zusätzlich das Bundestariftreuegesetz.

Aktive Auftraggeber

  • DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main) – 27 offen
  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement (Dresden) – 23 offen
  • Hochsauerlandkreis (Arnsberg) – 22 offen
  • DB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) – 15 offen
  • Berliner Wasserbetriebe (Berlin) – 11 offen
  • Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (Munster) – 11 offen
  • Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg – 11 offen
  • Wohnbau Stadt Coburg GmbH (Coburg) – 10 offen

Nach Bundesland

Typische Aufträge

  • Neubau und Erweiterung von Schulen und Kitas
  • Sanierung von Verwaltungsgebäuden und Sporthallen
  • Straßen-, Kanal- und Leitungsbau für Kommunen
  • Rohbau-, Dach- und Fassadenarbeiten als Einzelgewerke
  • Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen
  • Abbruch-, Erd- und Aushubarbeiten
  • Brandschutzertüchtigung öffentlicher Gebäude

Tipps für Bieter

  • Kalkulieren Sie direkt im Leistungsverzeichnis: Öffentliche Bauherren stellen das LV meist als GAEB-Datei (X83) bereit, die bepreiste Fassung lässt sich häufig als X84 zurückgeben. Mehr dazu im Ratgeber Leistungsverzeichnis.
  • Eine Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOB) belegt viele Eignungsnachweise auf einmal und spart bei jeder Ausschreibung Zeit – siehe Präqualifizierung.
  • Achten Sie auf die Losaufteilung: Fachlose ermöglichen auch kleineren Betrieben die Teilnahme, ohne als Generalunternehmer anbieten zu müssen.
  • Lesen Sie Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen vor der Kalkulation: Ausführungsfristen, Vertragsstrafen und Sicherheitsleistungen wirken sich direkt auf Ihren Preis aus.
  • Unklarheiten im LV klären Sie über Bieterfragen innerhalb der Frist – die Antworten erhalten in der Regel alle Bieter.

Wichtige CPV-Codes

  • 45000000 – Bauarbeiten
  • 45100000 – Baureifmachung
  • 45200000 – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
  • 45210000 – Bauleistungen im Hochbau
  • 45300000 – Bauinstallationsarbeiten
  • 45400000 – Baufertigstellung
  • 45453000 – Überholungs- und Sanierungsarbeiten

Häufige Fragen

Wo finde ich aktuelle Ausschreibungen für Bauleistungen?

Oberhalb der EU-Schwellenwerte werden Bauaufträge im EU-Amtsblatt (TED) bekannt gemacht, nationale Verfahren auf den Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen; der Bekanntmachungsservice des Bundes bündelt viele davon. Ausschreibungspilot führt beide Quellen zusammen – oben auf dieser Seite sehen Sie die aktuell offenen Ausschreibungen mit CPV-Code 45. Alle Branchen finden Sie unter Ausschreibungen.

Welche Nachweise brauche ich für öffentliche Bauaufträge?

Üblich sind Angaben zum Umsatz der letzten Geschäftsjahre, zu Beschäftigten und zu vergleichbaren Referenzleistungen, dazu die Eintragung in Handelsregister oder Handwerksrolle sowie Bescheinigungen zu Steuern, Sozialabgaben und Berufsgenossenschaft. Welche Nachweise konkret gefordert sind, steht in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Mit einer PQ-Eintragung können Sie viele davon gebündelt belegen.

Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/A EU?

Abschnitt 1 der VOB/A regelt nationale Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 (VOB/A EU) die europaweiten Verfahren darüber. Oberhalb der Schwelle gelten unter anderem längere Mindestfristen und strengere Bekanntmachungspflichten, außerdem können Bieter Verstöße vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Einen Überblick gibt der Ratgeber VOB/A.

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