Ausschreibungen für Sicherheits- und Wachdienste

31 offene Ausschreibungen, Stand 25.10.2026.

Sicherheitsdienste beauftragen Bundes- und Landesbehörden, Gerichte, Städte und Landkreise für Rathäuser, Bürgerämter und Unterkünfte, Jobcenter, Hochschulen, Kliniken, Museen und Verkehrsbetriebe. Ausgeschrieben werden Objektschutz und Pfortendienste, Empfangs- und Einlassdienste, Revier- und Streifendienste, Alarmaufschaltung mit Interventionsdienst, Veranstaltungsschutz sowie die Bewachung von Baustellen und leerstehenden Gebäuden.

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Öffentliche Aufträge: Sicherheitsdienst

Vergeben wird nach der UVgO bzw. dem Landesrecht, oberhalb der EU-Schwellenwerte nach der VgV. Wer gewerblich bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO; Wachpersonen benötigen mindestens eine Unterrichtung durch die IHK, für bestimmte Tätigkeiten – etwa Streifen im öffentlichen Verkehrsraum, Einlasskontrollen in Diskotheken oder leitende Funktionen in Unterkünften für Geflüchtete – eine Sachkundeprüfung. Alle Wachpersonen sind vor dem Einsatz im Bewacherregister zu melden. Wegen des hohen Lohnanteils spielen Tariftreuevorgaben der Länder und für Bundesaufträge das Bundestariftreuegesetz eine große Rolle.

Aktive Auftraggeber

  • DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main) – 6 offen
  • Bezirksamt Spandau von Berlin (Berlin) – 1 offen
  • Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle (Zossen) – 1 offen
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein (Idar-Oberstein) – 1 offen
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt (Ingolstadt) – 1 offen
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ulm (Ulm) – 1 offen
  • DB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) – 1 offen
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Berlin) – 1 offen

Nach Bundesland

Typische Aufträge

  • Objektschutz und Pfortendienst für Verwaltungsgebäude
  • Empfangs- und Einlassdienste in Bürgerämtern und Jobcentern
  • Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete
  • Revier- und Streifendienste für Liegenschaften
  • Alarmaufschaltung und Interventionsdienst
  • Sicherheitsdienst bei städtischen Veranstaltungen
  • Baustellen- und Leerstandsbewachung

Tipps für Bieter

  • Halten Sie Ihre Erlaubnis nach § 34a GewO und die Meldungen Ihrer Wachpersonen im Bewacherregister aktuell – eingesetzt werden darf nur, wessen Zuverlässigkeit bestätigt ist.
  • Prüfen Sie, ob die ausgeschriebene Tätigkeit eine Sachkundeprüfung erfordert, und planen Sie ausreichend qualifiziertes Personal einschließlich Vertretungen ein.
  • Ein belastbares Personalkonzept mit Schichtplanung, Einarbeitung, Objektleitung und Ausfallreserve ist häufig ein gewichtetes Zuschlagskriterium.
  • Kalkulieren Sie Stundenverrechnungssätze auf Basis des maßgeblichen Tarifs und der Tariftreuevorgaben – ungewöhnlich niedrige Angebote werden geprüft und können ausgeschlossen werden.
  • Zertifizierungen wie DIN 77200 oder ISO 9001 können als Nachweis gefordert oder als Qualitätskriterium bewertet werden.

Wichtige CPV-Codes

  • 79710000 – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
  • 79711000 – Überwachung von Alarmanlagen
  • 79713000 – Bewachungsdienste
  • 79714000 – Überwachungsdienste
  • 79715000 – Streifendienste

Häufige Fragen

Wo finde ich Ausschreibungen für Sicherheitsdienste?

Bewachungsaufträge veröffentlichen Behörden und Kommunen auf ihren Vergabeplattformen und im Bekanntmachungsservice des Bundes, europaweite Verfahren im EU-Amtsblatt (TED). Diese Seite zeigt die aktuell offenen Ausschreibungen mit CPV-Codes ab 7971 aus beiden Quellen.

Welche Nachweise brauche ich für Bewachungsaufträge?

Grundlage ist die Erlaubnis nach § 34a GewO einschließlich Haftpflichtversicherung. Dazu kommen Unterrichtungs- oder Sachkundenachweise der eingesetzten Wachpersonen, deren Registrierung im Bewacherregister, Referenzen über vergleichbare Objekte und häufig Tariftreueerklärungen. Welche Nachweise im Einzelfall gefordert sind, steht in den Vergabeunterlagen.

Wann ist eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nötig?

Für die Unternehmensleitung immer. Wachpersonen brauchen sie für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für Einlasskontrollen in Diskotheken sowie für leitende Tätigkeiten bei der Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Für die übrigen Tätigkeiten genügt die Unterrichtung.

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