Maßnahme B52HE152000109 - Technische Hochschule Georg-Simon-Ohm Sanierung der Verwaltungsgebäude KS und KR am Prinzregentenumfer 41 und 45, Fachplanung - Technische Ausrüstung E
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Erlangen
- Leistungsart
- Dienstleistung
- CPV
- 71321000 – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- Region
- Bayern
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- Frist
- 30.11.2026
- Geschätzter Wert
- 302.521 €
Beschreibung
TGA Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2. Gebäudeplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. (siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000-1578 und D-5-64-000-1579) Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen. Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren. Flächenbedarf: NUF 1-6: 1.143 m² NUF 7: 109 m² TF: 44 m² Bei der Baumaßnahme ist gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben. Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Es wurden Schadstoffe, die in den 1960er bis 1990er Jahren verbaut wurden erkannt, diese müssen im Rahmen der Maßnahme berücksichtig werden. Die Leitungsführung ist im Detail, im Hinblick Denkmalschutz abzustimmen. Alle unten benannten Punkte betreffen die Villen KR und KS gleichermaßen Starkstromanlagen Die Villa KR soll über den Campus Keßlerplatz erschlossen werden. Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden. Die Allgemein-, Außen und Sicherheitsbeleuchtung soll nach aktuellem Standard, und mit Abstimmung des Denkmalschutzes, Brandschutzkonzeptes und Arbeitsschutz realisiert werden. Die Baustromversorgung für alle Gewerke muss realisiert werden. Es muss eine Baubeleuchtung in Abstimmung mit dem SiGeKo umgesetzt werden. Es muss ein Blitzschutzkonzept erarbeitet und ausgeführt werden. Eine Sonnenschutzsteuerung soll realisiert werden. Es ist zu prüfen, ob eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher wirtschaftlich ist. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden. Es soll eine neue Brandmeldeanlage entsprechend des Brandschutzkonzeptes geplant werden, wenn gefordert. Förderanlagen Um den barrierefreien Zugang aller Stockwerke zu ermöglichen soll ein Aufzug je Villa verbaut werden.