Ortsgemeinde Klüsserath - Neubau Kindertagesstätte und Abriss Bestandsgebäude
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße, Schweich
- Leistungsart
- Dienstleistung
- CPV
- 71200000 – Dienstleistungen von Architekturbüros
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- Frist
- 25.11.2026
- Geschätzter Wert
- 532.080 €
Beschreibung
Der Ortsgemeinderat Klüsserath hat am 08.04.2025 beschlossen, auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flur 6, Parzellen-Nr. 125, 126 und 127 (Gesamtfläche: 1.571 m²) am Standort Damm-/Mittelstraße den Neubau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit 55 Plätzen zu errichten. Der Neubau dient als Ersatz für die marode Kindertagesstätte am Standort Mittelstraße 12. In unmittelbarer Nähe des neuen Standorts befinden sich die Grundschule und die Turnhalle. Auf dem Grundstück-Nr. 125 steht ein Wohngebäude mit Ferienwohnungen sowie dem Betriebsgebäude einer ehemaligen Bäckerei und auf dem Grundstück-Nr. 126 ein Mehrfamilienhaus in dem sich früher auch eine Schreinerei befand. Beide Gebäude müssen abgerissen werden, um den Neubau der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Schadstoffgutachten für die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude liegen nicht vor. Die Gebäude sind teilweise unterkellert. Ggfs. ist die vorhandene Unterkellerung bei beiden Gebäuden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nutzbar zu machen. Im Eigentum der Ortsgemeinde befindet sich zudem das Grundstück-Nr. 113/2 in der Mittelstraße, welches als Zufahrt/Parkplatz für die neue Kindertagesstätte in Anspruch zu nehmen ist. Durch die Ortsgemeinde wird ein Neubau in 1-geschossiger Bauweise priorisiert. Es ist jedoch auch eine 2-geschossige, kompakte und funktionale Bauweise denkbar. Die Möglichkeit, die Kita auf 4 Gruppen zu erweitern, soll bei der Planung berücksichtigt werden. Seitens der Ortsgemeinde wird der Bau in Holzbauweise favorisiert. Mit dem Abriss der vorhandenen Gebäude soll im 1. Halbjahr 2027 begonnen werden. Der Baubeginn für die eigentlichen Bauarbeiten ist ebenfalls für das Jahr 2027 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von circa 1,5 bis 2 Jahren gerechnet. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sind dann im Jahr 2029 vorgesehen. Es liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Bei der Wärmeplanung ist eine dezentrale Versorgung mit der Möglichkeit des künftigen Anschlusses an ein zentrales Netz angedacht. Der gesetzlichen Verpflichtung, auf öffentlichen Neubauten in Rheinland-Pfalz eine Photovoltaikanlage zu errichten, muss nachgekommen werden. Das beigefügte Merkblatt für die Planung von Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg ist bei der Planung zu beachten und berücksichtigen.