Radweg Badingen - Schäplitz

Auftraggeber
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Leistungsart
Bauleistung
CPV
45000000 – Bauarbeiten
Region
Sachsen-Anhalt
Erfüllungsort
39629 Bismark (Altmark)
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist
25.11.2026
Lose
1

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift: Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Breite Straße 11 39629 Bismark (Altmark) Telefon: 039089/9760 Fax: 039089/2137 E-Mail: melanie.krause@stadt-bismark.de Internet:

b)

Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: BA-01/10/2026

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

39629 Bismark (Altmark)

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung: Wegebau und Brückenbau Umfang der Leistung: Wegebau Betonspurbahn 2.376 m (Breite: 1,25m/0,90m/1,25m) Ausweichen 5 Stk. Feldzufahrten 15 Stk. Baustellenschild 2 Stk. Sitzgruppe 1 Stk. Durchlässe 6 Stk. Obstbäume 40 Stk. Laubbäume 36 Stk. Strauch-Hecke 500 m Brückenbau Erdarbeiten 1.800 m³ Beton 110 m³ Betonstahl 18 t Aspahltflächen 180 m³

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen: Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 01.03.2027 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.11.2027 weitere Fristen:

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a178468d06-24bfe26c3193af42 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am: 25.11.2026 um: 13:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 28.12.2026

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Bismark (Altmark) OT Badingen und OT Schäplitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:

t) geforderte Sicherheiten

- Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 3 % der Abrechnungssumme für die Sicherheit für Mängelansprüche (Mängelansprüchebürgschaft gem. § 9 c (2) VOB/A i. V. m § 17 (4) VOB/B) Gem. § 11 VOB/B wird die Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht in der vorgesehen Frist erfüllt; sie wird fällig, wenn der Auftragnehmer in Verzug gerät. Die Vertragsstrafe wird nach Werktagen, in Höhe von 0,1 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer je Werktag, bemessen.

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Analog § 6 (3) Nr. 2 S. 2 EU VOB/A ist nach Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform anzunehmen.

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer Nachweis zur Registereintragung (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auch von Nachunternehmen). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültige Versicherungspolice entsprechend der Bedingungen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Nachweis zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): QUALIFIZIERTE Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den AN zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (auch von Nachunternehmen). Insofern aus der Bescheinigung kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung oder zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein. Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original. Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auch von Nachunternehmen). Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein. Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Nachweis zu Arbeitskräften / Leitung (VOB) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auch von Nachunternehmen). Nachweise über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Drei bestätigte Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit den nach FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung - aufgeführten Mindestangaben - hilfsweise das beigefügte aber auszufüllende FB 444 - Referenzbescheinigung (auch von Nachunternehmen entsprechend übertragener Teilleistungen). Insb. die Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung muss aus dem Dokument hervorgehen. Die Einreichung einer Referenzliste ohne die Bestätigung erfüllt nicht die Mindestanforderung an eine Referenzbescheinigung und kann daher im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)

y) Sonstige Angaben

Brücken/ Tunnel (Bau),Fußwege/ Radwege,Landschaftsbau/ Außenanlagen

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