VER Ladeinfrastruktur
- Auftraggeber
- Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH, Ennepetal
- Leistungsart
- Bauleistung
- CPV
- 45310000 – Installation von elektrischen Leitungen
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Frist
- 26.11.2026
- Lose
- 1
Beschreibung
Die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) ist ein regional operierendes Verkehrsunternehmen und Partner im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Als Mobilitätsdienstleister und Verkehrsunternehmen sorgt die VER für einen leistungsstarken Nahverkehr, der die Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises verbindet und mit der Region vernetzt. Bereits heute verfügt der AG über erste Batteriebusse und wird den Fuhrpark schrittweise komplett auf klimafreundliche Fahrzeuge umstellen. Eine Machbarkeitsstudie hat die vollständige Umstellung auf Batteriebusse als technisch und betrieblich gut realisierbar bestätigt. Auf dieser Grundlage plant der AG nun die Umstellung und damit auch die Installation von Lade- und Stromversorgungsinfrastruktur auf dem Betriebshof des AG, zum Nachladen der Busse. Die benötigten Umbauarbeiten zur Schaffung der Lademöglichkeiten sind in 4 Vorhaben aufgeteilt.(die vorliegende Ausschreibung ist für Vorhaben 1): - Vorhaben 1: Errichtung von Lade- und Stromversorgungsinfrastruktur für die Ladung von 60 Batteriebussen bis zum Jahr 2028. Maßgebender Punkt ist auch der neue Netzanschluss mit ca. 3 MW an die Mittelspannung und Installation eines Mittelspannungsrings auf dem Betriebshof -Vorhaben 2: Werkstatt wird um einen Anbau mit Dacharbeitsständen für die Instandhaltung der Batteriebusse erweitert -Vorhaben 3: Leistung des Netzanschlusses wird auf ca. 7,5 MW erhöht und Lademöglichkeiten für 30 weitere Busse im Hallenabschnitt 1 bis 6 werden geschaffen -Vorhaben 4: Ertüchtigung des benachbarten Grundstücks (Flurstück 1616) für 9 Schnellladeplätze mit Pantographen, Parkplätzen und einem Havarieplatz
Das Vorhaben steht in hoher Abhängigkeit von öffentlichen Fördermitteln. Diese sind beantragt, aber noch nicht bewilligt. Sofern nicht eine weitgehende Abdeckung der Investitionskosten durch öffentliche Fördermittel erreicht wird, muss sich der Auftraggeber vorsorglich die Aufhebung der vorliegenden Ausschreibung vorbehalten. In diesem Fall sind Entschädigungsansprüche der Bewerber und Bieter ausgeschlossen.