LAS - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
26.10.2026
Frist
16.11.2026
Lose
1

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes von Fachkräften, die für das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) als Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement durchführen. Die Verpflichtung des LAS zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements erfolgt gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sowie aufgrund der Dienstvereinbarung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im LAS (Anlage). Auftraggeber ist das Land Sachsen-Anhalt. Das Land Sachsen-Anhalt wird vertreten durch den Präsidenten des LAS. Das LAS hat seinen Hauptsitz in Halle (Saale). Derzeit verfügt das LAS über insgesamt ca. 500 aktive Bedienstete. Der Leistungsgegenstand ist in den Dienststellen in Halle (Saale), Magdeburg und DessauRoßlau zu erbringen. Das LAS verfügt über folgende Dienststellen: - Magdeburger Str. 38; 06112 Halle (Saale) - Hauptsitz - Maxim-Gorki-Straße 7; 06114 Halle (Saale) - Hansering 15; 06108 Halle (Saale) - Hakeborner Straße 1; 39112 Magdeburg - Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau In den Dienststellen stehen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Auftragnehmer führt als externer Eingliederungsmanager das betriebliche Eingliederungsmanagement für die Bediensteten des LAS durch. Grundlage ist die Dienstvereinbarung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im LAS vom 16.09.2026 (Anlage), deren Regelungen der Auftragnehmer einzuhalten hat. Die Leistungen gliedern sich in folgende Module: Modul 1 - Erstgespräch: Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit der/dem Bediensteten nach Übermittlung der Daten gemäß § 4 Nr. 4 der Dienstvereinbarung, Durchführung des Erstgesprächs einschließlich Aufklärung gemäß § 5 Nr. 1 der Dienstvereinbarung, Feststellung, ob das Verfahren fortgeführt wird, Dokumentation. Modul 2 - Folgegespräche und Integrationsplan: Durchführung der Folgegespräche gemäß § 5 Nr. 2 der Dienstvereinbarung, Erarbeitung und Abstimmung des Integrationsplans gemäß § 5 Nr. 3 der Dienstvereinbarung, organisatorische Leitung und Moderation des Integrationsteams gemäß § 6 der Dienstvereinbarung, Kontakte mit betrieblichen und überbetrieblichen Partnern, Begleitung und Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen, Führung der BEM-Akte gemäß § 8 Nr. 3 der Dienstvereinbarung, Dokumentation. Modul 3 - Sonstige Leistungen: Erstellung eines Berichts über die Durchführung des BEM mindestens zweimal jährlich sowie anonymisierter Statistiken (Anzahl der Fälle, Maßnahmen, Abschlüsse); Bereitstellung eines Musters für das Informationsschreiben und die Einverständniserklärung nach § 4 Nr. 2 und 4 der Dienstvereinbarung, das den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht, sowie dessen Aktualisierung bei Änderungen der Rechtsprechung. Dem Auftraggeber werden ausschließlich die in § 8 Nr. 4 der Dienstvereinbarung genannten Angaben übermittelt. Berichte und Statistiken dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Bedienstete zulassen.

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